Führer von Fahrzeugen oder MEMU, mit denen gefährliche Güter in

  • festverbundenen Tanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m³
  • Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m³ befördert werden,

Führer

  • von Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m³
  • und Führer von Fahrzeugen oder MEMU, mit denen gefährliche Güter in
  • Tankcontainern mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m³
  • ortsbeweglichen Tanks mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m³
  • MEGC mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m³