Digitales Kontrollgerät (Digi Tacho)
Unterweisung im Sinn des § 17a AZG bzw. Artikel 33 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 

Gefahrgut
Verpflichtende Unterweisung der Mitarbeiter im Sinne des Kapitel 1.3 ADR

Hubstapler und Kräne
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerdürfen Hubstapler und Kräne nur nach vorheriger ausdrücklicher Fahrbewilligung seitens der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers führen. Arbeitgeber sind verpflichtet, für eine ausreichende Unterweisung der Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen. Diese Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und regelmäßig wiederholt werden. Mit unserem E-Learning Programm möchten wir Ihnen diese Verpflichtung wesentlich erleichtern. Eine Unterweisung auf das einzelne Gerät oder von firmeninternen Vorschriften können wir nur nach Rücksprache übernehmen.